Header image

 
Reise-Recht-Wiki Startseite  
Reise-Recht-Wiki Gesetze  
Reise-Recht-Wiki Fragen und Antworten  
Wiki Urteilsdatenbank  

sec Fluggastrechte
Urteilsdatenbank Reiserecht
Urteile zu Gepäckschaden

 
Reise-Recht-Wiki Lexikon  
Reise-Recht-Wiki Kontakt  
   
   

 

 

 

-Anzeige-

Anwalt fuer Flugrecht Reiserecht

 
 

weelevio

 

 


             AG Hamburg, Amtsgericht Hamburg

             Urteil vom 11.03.1998 // Aktenzeichen: 17a C 529/97


             Reisemängel, Reise, Reiserecht, Urlaub, Schadensersatz, Mängel, Reiseveranstalter, Gepäck, Gepäckverlust

             Haftung, Entschädigung, Gepäckdiebstahl, Flughafen, Laptop, Notebook, Fluggesellschaft, Flug, Rundreise

 

             vgl. auch folgende Urteile: BGH Urteil v. 11.01.2005: Ausreichender Inhalt einer Mängelanzeige u. Mängelrüge

            OLG Köln Urteil v. 15.02.2005: Fluggesellschaft haftet für Gepäckverlust und Kofferverlust

            BGH Urteil v. 21.09.2000: Grob fahrlässiges Organisationsverschulden der Fluggesellschaft

 

Inhaltliche Zusammenfassung und Randbemerkung zum Urteil:

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Erläuterungen nicht Bestandteil des Urteils und nicht amtlich sind. Diese wurden von den Mitarbeitern des Reise-Recht-Wiki zum besseren Verständnis verfasst.

time

 

 

Leitsätze:

--

 

 

Anwalt fuer Flugrecht und Reiserecht
Haben Sie Fragen zum Urteil? Möchten Sie wissen, welche Ansprüche Ihnen aus Ihrem Vorfall zustehen? Wir bieten keine Rechtsdienstleistungen an. Sie können unsere Partner und Anwälte für Flugrecht und Reiserecht kontaktieren.

 

 

AMTSGERICHT HAMBURG

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

vom 11. März 1998

Aktenzeichen: 17a C 529/97

hat das Amtsgericht Hamburg

auf die mündliche Verhandlung vom [...] für Recht erkannt:

[...]

 

Tatbestand:

1 Der Kläger buchte für sich und seine Ehefrau bei der Beklagten für die Zeit vom 02.03.1997 - 13.03.1997 eine Gruppenreise in die Republik Jemen."

[...]

2 In der Zeit vom 08. - 11.03.1997 nahmen der Kläger und seine Ehefrau an einem Gruppenausflug von Sanaa in den Hadramaut teil. Den Teilnehmern wurde dabei empfohlen, nicht benötigte Gepäckstücke im Hotel zurückzulassen.

3 In den Hinweisen der Beklagten heißt es hierzu unter dem Stichwort "Gepäck":

"Im Hotel in Sanaa können Gepäckstücke zur Aufbewahrung abgegeben werden. Es ist also besser, zwei kleinere Koffer mitzunehmen als einen großen, da Sie dann jeweils einen Koffer mitnehmen und im Hotel zurücklassen können. Dies erspart Ihnen und den Fahrern einige Mühe."

4 Der Kläger gab einen Koffer bei der Verwaltung des X.-Hotel ab und erhielt dafür einen "Luggage Receipt".

5 Der Kläger erhielt seinen Koffer nicht mehr zurück, dieser war nicht mehr auffindbar. Der Kläger wandte sich mit Telefax-Schreiben vom 13.03.1997 an die Beklagte und nochmals mit Schreiben vom 27.05.1997.

Die Beklagte lehnte die Regulierung ab.

6 Der Kläger behauptet, in dem Koffer hätten sich zahlreiche Kleidungsstücke, ein auf der Reise erworbener Hewlett-Packard-Rechner sowie Medikamente befunden. Er beziffert seinen Schaden auf insgesamt DM 2.128,00.

[...]

 

Entscheidungsgründe:

7 Die zulässige Klage ist nicht begründet.

8 Dem Kläger steht gegen die Beklagte kein Anspruch auf Schadensersatz aus §651 f Abs. 1 BGB wegen des Verlustes seines Koffers zu.

9 Ein Anspruch des Klägers scheitert nach Auffassung des Gerichts jedenfalls daran, dass die Verwahrung des Koffers nicht zum Leistungsumfang der Beklagten gehört.

10 Nur wenn eine eigene Verbindlichkeit der Beklagten für die Verwahrung des Koffers angenommen werden könnte, müsste die Beklagte für ihren Leistungsträger, das X.-Hotel, nach §278 BGB einstehen.

11 Die Beklagte hat jedoch lediglich in ihren Hinweisen für die Reise auf die Möglichkeit der Abgabe von Gepäckstücken im Hotel hingewiesen und dies den Reisenden als Erleichterung empfohlen.

12 Die Beklagte schuldete danach jedoch die Verwahrung des Koffers als eigene Leistung nicht, zumal der Kläger nicht gezwungen war, die Gepäckstücke im Hotel zurücklassen.

13 Durch die Hinweise der Klägerin wird lediglich auf die Möglichkeit des Zurücklassens von Gepäckstücken im Hotel und die Möglichkeit hingewiesen, mit dem Hotel einen Verwahrungsvertrag abzuschließen. Danach schuldet die Beklagte lediglich die generelle Möglichkeit zum Abschluss eines Verwahrungsvertrages, ohne dass ihr dessen Durchführung oblag (siehe dazu auch LG Frankfurt/M., Urt. v. 25.09.1995, Az: 2-24 S 40/95). Der Kläger müsste sich danach an das dortige Hotel wenden.

14 Dem Kläger steht auch kein Anspruch aus §§701 ff. BGB gegen die Beklagte zu.

15 Diese Vorschriften sind weder unmittelbar noch entsprechend auf das Reisevertragsrecht anwendbar (siehe LG Frankfurt am Main, a.a.O.).

[...]

Unterschrift

Quelle: Gericht / ReiseRecht aktuell

 

Vorinstanzen:

--.

 

 

Lesezeichen für dieses Urteil aus der Urteilsdatenbank Reise-Recht-Wiki.de: VIELEN DANK, dass Sie dieses Urteil als Lesezeichen eingetragen haben.
  • del.icio.us
  • blinklist
  • Google
  • Digg
  • Furl
  • YahooMyWeb
  • MisterWong
  • Ma.gnolia
  • Technorati
  • Spurl
  • Spurl

 

 


    Reise-Recht-Wiki - aktuelle Nachrichten und Neuigkeiten:
    ..............................................................................................................................................

     Neues   Tipps und Hinweise zur Vorgehensweise gegenüber Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern.

     Neues   Die wichtigsten Gesetze und Rechtsgrundlagen für Sie in unserer Gesetzesdatenbank.

     Neues   Ansprechpartner und akkreditierte Referenzanwälte für betroffene Fluggäste und Pauschalreisende.

 
 
 

 
 

 

 

 

 

© 2008 Reise-Recht-Wiki.de    |       Über uns         |       Impressum       |       Partner         |       Kontakt

Rechtsanwälte für Reiserecht         |       Webpartner       |        Reiselinks         |       Powered by       |       Zusammenarbeit